Durch den Beschluss der Bundesregierung im Juni 2021 wurde die ambulante Badekur erneut als Pflichtleistung in den Maßnahmenkatalog der Krankenkasse aufgenommen. Somit hat nun jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die ambulante Vorsorgeleistung nach § 23 Absatz 2 SGB V in einem anerkannten Kurort. Und So wirds gemacht:
- Bei der Krankenkasse Antragsformular holen
- Vom behandelnden Arzt oder Ärztin ausfüllen lassen (bitte "ambulante Kur nach § 23 Absatz 2 SGB V" ankreuzen und bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
- Bei Bedarf holt die Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ein
- Bei einer Ablehnung des Kurantrages können Sie – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen. Derzeit haben ca. 50% der in erster Instanz abgelehnten Anträge nach Widerspruch Erfolg! In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.
Nach Bewilligung der ambulanten Kneippkur:
Sie wählen eine geeignete Kneippkur Einrichtung (Kurhotel Schick in Bad Wörishofen) aus.
Sie haben die freie Wahl des Kurarztes
Die Kosten für die kurärztliche Behandlung werden voll übernommen. Für die Anwendungen zahlen Sie 10 %, zuzüglich 10,- Euro je Verordnung (auch wenn mehrere Heilmittel auf einer Verordnung stehen). Sie erhalten einen Zuschuss für die Unterbringung von maximal 13,- Euro pro Kurtag (Stand 8/2006).
Auch wenn Sie Ihre Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen, bietet Ihnen unsere Kurhotel günstige zwei und drei Wochen Pauschalkuren an.
Nun ist Ihr Wunsch nach einer Kur, einem Gesundheitsaufenthalt oder ein paar "Aus-Tagen" Wirklichkeit geworden und Sie reisen nach Bad Wörishofen. Unser Kurbetrieb hat für Sie alles bestens organisiert und nach Wunsch bereits alle anstehenden Termine, z. B. Kurarzt, Massage etc., für Sie vereinbart.