Durch den Beschluss der Bundesregierung im Juni 2021 wurde die ambulante Badekur erneut als Pflichtleistung in den Maßnahmenkatalog der Krankenkasse aufgenommen. Somit hat nun jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die ambulante Vorsorgeleistung nach § 23 Absatz 2 SGB V in einem anerkannten Kurort.
Bei dem kurärztlichen Check-up wird zuerst der individuelle Behandlungsplan erstellt. Wickel, Güsse, Bäder, Heupackungen, Massagen u.v.m. zählen zu den Anwendungen.
Einmalig: sämtliche Kneippanwendungen, sowie alle Massagen werden im Haus verabreicht!
Preis für Übernachtung mit Halbpension
68,-- Euro pro Tag
Je nach Krankenkasse erhalten Sie bis zu 13,-- Euro Zuschuss pro Tag. Die Kosten für Anwendungen rechnen wir direkt mit ihrer Krankenkasse ab.
Wissenswertes zu ambulanten Badekur:
Die fünf Säulen der Kneipptherapie
Heilanzeigen der Kneipptherapie
Preis pro Person, inkl. MwSt., zzgl. Kurtaxe, zzgl. Rezeptgebühr (einmalig 10,-- Euro) und 10 % der Anwendungen, Sonntags nur Frühstücksbuffet